Cookie-Richtlinie
Zuletzt aktualisiert: 10. April 2026
Diese Seite verwendet derzeit nur technisch notwendige Infrastruktur-Cookies (Hosting, Speicher, Sicherheit).
1. Geltungsbereich
Diese Cookie-Richtlinie gilt für die öffentliche Website des Restaurants, für das Administrationspanel, in dem Browser-Cookies zur Authentifizierung und zur Sitzungssicherheit verwendet werden, sowie für die zukünftigen Mandanten-Websites in der SaaS-Version der Plattform. Sie ist zusammen mit der Datenschutzrichtlinie zu lesen und ist in der Fußzeile aller öffentlichen Seiten verlinkt.
2. Projekt-Basislinie
Der Projektcode folgt als Basislinie einer Architektur „nur notwendige“: Die Authentifizierungs- und Sitzungscookies des Administrationspanels werden für den Zugang des Personals verwendet; sicherheitsbezogene Cookies können zum Schutz der Sitzung und für CSRF-ähnliche Schutzmaßnahmen eingesetzt werden; Cookies für Sprachpräferenzen oder den Einwilligungsstatus können verwendet werden, falls sie später aktiviert werden; Analyse- und Marketing-Tags sind derzeit nicht im Laufzeitcode verdrahtet und werden daher nicht standardmäßig als aktiv angezeigt.
Wenn die Bereitstellung ausschließlich notwendige Cookies verwendet, weist dieser Hinweis klar darauf hin. Wenn künftig Analytik, Werbung, Pixel oder eingebettete Inhalte Dritter aktiviert werden, werden der Cookie-Hinweis und der Einwilligungsmanager vor der Aktivierung aktualisiert.
3. Unbedingt erforderliche Cookies
Dazu gehören die Cookies, die erforderlich sind, um Administratoren angemeldet zu halten; die Integrität und Sicherheit der Sitzung zu schützen; wesentliche technische Präferenzen wie die Sprache oder den Einwilligungsstatus zu speichern; essenzielle Anfragen sicher zu routen. In Spanien und im EWR dürfen diese Cookies ohne vorherige Einwilligung verwendet werden, wenn sie tatsächlich für den vom Nutzer angeforderten Dienst notwendig sind.
4. Funktionale Cookies
Sie werden nur verwendet, wenn die Website optionale Komfortfunktionen aktiviert, z. B. das Speichern nicht wesentlicher Oberflächenpräferenzen, das Merken von Designentscheidungen, die nicht strikt erforderlich sind, oder die Verbesserung vom Nutzer angeforderter eingebetteter Erlebnisse. In Spanien und im EWR hängt die Einwilligungspflicht vom konkreten Fall ab; im Zweifel werden diese Cookies konservativ behandelt und erst nach Wahl des Nutzers aktiviert.
5. Eingebettete Inhalte Dritter
Zukünftige Einbettungen — Karten, Videos, Social Widgets oder Buchungs-Widgets — können eine Speicherung oder ein Tracking durch Dritte auslösen. In diesem Fall wird dieser Hinweis die Kategorie transparent benennen; die Einbettung wird gegebenenfalls blockiert oder durch einen Klick-zum-Aktivieren-Platzhalter ersetzt; die öffentliche Website wird stilles Tracking durch Dritte beim Laden der Seite vermeiden.
6. Banner und Einwilligungsanforderungen
Wenn das Projekt optionale Kategorien aktiviert, folgt die Cookie-Ebene der strengsten operativen Basislinie: erste Auswahl-Ebene mit den Optionen „alles akzeptieren“, „alles nicht Wesentliche ablehnen“ und „Einstellungen verwalten“; Ablehnung mit vergleichbarer Prominenz wie Akzeptanz; keine vorangekreuzten Kästchen; fortgesetztes Navigieren, Scrollen oder das Schließen des Banners nicht als Einwilligung werten; Widerruf so einfach wie Zustimmung gestalten; Nachweis des Einwilligungsstatus aufbewahren, wenn erforderlich; irreführende Designs, asymmetrische Reibung oder manipulative Sprache vermeiden.
Die sicherste Produkt-Basislinie für dieses Projekt ist: standardmäßig nur notwendige; optionale Kategorien bis zum ausdrücklichen Opt-in deaktiviert; der Einwilligungsmanager bleibt über die Fußzeile oder einen anderen dauerhaft vorhandenen rechtlich zulässigen Zugangspunkt erreichbar.
7. Cookie-Verzeichnis
Diese Richtlinie wird durch ein internes Cookie-Verzeichnis gestützt, das mindestens erfasst: Cookie-Name, Anbieter, Zweck, Kategorie, Dauer, ob es sich um ein First- oder Third-Party-Cookie handelt, ob es von einer Einwilligung abhängt und ob es in der aktuellen Bereitstellung aktiv ist. Anbieter wie Google Analytics, Google Ads oder Meta Pixel werden nur im Verzeichnis aufgeführt, wenn sie tatsächlich aktiviert sind und wenn ihre Cookies oder Kennungen tatsächlich vorhanden sind.
8. Zusätzlicher Hinweis für die USA
Für Veröffentlichungen, die sich an die USA richten, variieren die Rechte auf einzelstaatlicher Ebene je nach Zuständigkeit. Wenn der Dienst einen rechtlich relevanten Verkauf oder eine Weitergabe personenbezogener Daten oder verhaltensbasierte, cross-context Werbung vornimmt, werden Opt-out-Rechte, sofern durchsetzbar, respektiert. Datenschutzhinweise auf Browser-Ebene wie Global Privacy Control werden beachtet, sofern sie rechtlich anwendbar sind.
Wenn der Dienst in diesem Sinne keinen Verkauf oder keine Weitergabe vornimmt, wird dieser Hinweis dies entsprechend angeben, statt vorzutäuschen, dass ein Opt-out-Recht für eine nicht vorhandene Praxis gilt.
9. Zusätzlicher Hinweis für die Ukraine
Für Veröffentlichungen, die sich an die Ukraine richten, stimmt dieser Hinweis mit der Haupt-Datenschutzrichtlinie und der lokalen Gesetzgebung überein und behält die strenge Basislinie des EWR bei, sofern dieselbe Bereitstellung auch Einwohner im EWR bedient. Die praktische operative Regel für dieses mehrsprachige Projekt lautet: den dem EWR entsprechenden Einwilligungsstandard als Standardvorgabe auf der öffentlichen Website beibehalten, ohne das Banner für Nicht-EWR-Sprachen in derselben gemeinsamen Bereitstellung abzuschwächen.
10. Änderungen dieser Richtlinie
Wenn diese Richtlinie geändert wird, wird das oben auf der Seite angezeigte Datum aktualisiert. Wenn die Änderungen neue Tracking-Technologien einführen, wird eine Benachrichtigung bereitgestellt und der Einwilligungsmanager vor der Aktivierung aktualisiert.
11. Kontakt
Fragen zu dieser Cookie-Richtlinie können an den Verantwortlichen unter Verwendung der am Ende dieser Seite angegebenen Kontaktdaten gerichtet werden. Im SaaS-Modus wird der für die konkrete Website verantwortliche Mandant in seinem eigenen Hinweis identifiziert.
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